Impressum und AGBs


ALLGEMEINE
GESCHÄFTS- UND PLATTFORMBEDINGUNGEN

Alpincenter
Tiroler Oberland

Stand:
23.06.2026

1. Begriffe, Betreiber und
Geltungsbereich

1.1.
Betreiber der Website und Plattform ist der Verein „Alpincenter
Tiroler Oberland“, mit Sitz in Ried im Oberinntal, Zustellanschrift
Ried 165/2, 6531 Ried im Oberinntal, Österreich, ZVR-Zahl:
1594081672, E-Mail: office@alpincentertirol.com, Website: https://www.alpincentertirol.com (nachfolgend
„Verein“ oder „Alpincenter“).

1.2.
Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Nutzung der Website, der
Informations-, Anfrage-, Reservierungs- und Buchungsfunktionen des
Vereins sowie die dabei erfolgende technische Kontakt- und
Anfrageabwicklung zwischen Gästen und selbständigen
Bergsportführerinnen und Bergsportführern.

1.3.
„Bergsportführer“ im Sinne dieser Bedingungen sind selbständige,
zur jeweiligen Tätigkeit berechtigte Berg- und Skiführer,
Bergwanderführer oder sonstige nach den jeweils anwendbaren berufs-
und landesrechtlichen Vorschriften berechtigte Personen, die ihre
Leistungen eigenverantwortlich anbieten und durchführen.

1.4.
„Gast“ ist jede natürliche oder juristische Person, die über
die Website Informationen abruft, eine Anfrage stellt, eine
Reservierung vornimmt oder mit einem Bergsportführer einen Vertrag
über eine Bergsportleistung abschließt.

1.5.
Der Verein ist nicht Reiseveranstalter, nicht Vertragspartner der
Bergsportleistung, nicht Leistungserbringer und nicht Inkassostelle
für Tourenentgelte. Der Verein stellt die technische Website und
eine Informations- bzw. Reservierungsmöglichkeit zur Verfügung.

2. Keine Vertragsbeziehung
über die Bergsportleistung mit dem Verein

2.1.
Der Vertrag über die Durchführung einer Tour, Führung,
Ausbildungseinheit, Wanderung, Skitour, Klettertour oder sonstigen
Bergsportaktivität kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem
jeweils angeführten bzw. bestätigenden selbständigen
Bergsportführer zustande.

2.2.
Der Verein wird aus diesem Vertrag weder berechtigt noch
verpflichtet. Insbesondere schuldet der Verein nicht die
Durchführung, Sicherheit, Qualität, Verfügbarkeit, Ersatzleistung
oder Rückerstattung einer Bergsportleistung.

2.3.
Der jeweilige Bergsportführer ist allein verantwortlich für
Vertragsabschluss, Durchführung, Leistungsbeschreibung,
Preisangaben, Rechnung, Zahlung, Stornobedingungen,
Sicherheitsbeurteilung, Wetter- und Verhältniseinschätzung,
berufsrechtliche Befugnisse, Versicherungen, Steuern und Abgaben
sowie die Haftung aus der konkreten Bergsportleistung.

2.4.
Alle Erklärungen betreffend Änderung, Storno, Rücktritt,
Reklamation, Zahlung, Rechnung oder Ansprüche aus der
Bergsportleistung sind grundsätzlich direkt an den jeweiligen
Bergsportführer zu richten. Der Verein kann technische Nachrichten
weiterleiten, übernimmt dadurch aber keine eigene Vertrags- oder
Leistungspflicht.

3. Rolle des Vereins als
Website-, Informations- und Reservierungsplattform

3.1.
Der Verein ermöglicht Gästen, Informationen zu Touren und
Bergsportangeboten abzurufen und Anfragen oder Reservierungen an die
jeweils zuständigen Bergsportführer zu übermitteln.

3.2.
Die Website kann eine Reservierungs- oder Buchungsfunktion enthalten.
Eine solche Funktion dient der technischen Abwicklung der Anfrage,
Reservierung, Bestätigung und Kommunikation. Maßgeblich bleibt,
dass der Vertrag über die Bergsportleistung ausschließlich mit dem
jeweiligen Bergsportführer zustande kommt.

3.3.
Der Verein erhält vom Gast kein Tourenentgelt und behält gegenüber
dem Gast keine Provision ein. Der Verein finanziert sich nach seinen
Statuten insbesondere über Mitgliedsbeiträge und sonstige
vereinsinterne Mittelaufbringung. Allfällige Vereinsmittel dürfen
nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden.

3.4.
Der Verein übernimmt keine Gewähr dafür, dass einzelne Touren
tatsächlich verfügbar sind oder durchgeführt werden können.
Bergsportleistungen sind insbesondere von Wetter, Verhältnissen,
Sicherheit, Teilnehmerzahl, behördlichen Vorgaben und der
Einschätzung des jeweiligen Bergsportführers abhängig.

4. Reservierung,
Buchungsfreigabe und Vertragsabschluss

4.1.
Die Darstellung von Touren und Terminen auf der Website stellt
grundsätzlich eine Einladung zur Anfrage oder Reservierung dar,
sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet.

4.2.
Der Gast kann über die Website eine unverbindliche Reservierung oder
Buchungsanfrage für einen bestimmten Termin abgeben. Der Gast hat
alle Pflichtfelder vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
Eingabefehler können vor Absenden der Anfrage im Buchungsprozess
berichtigt werden.

4.3.
Bei vorab reservierten Touren kann die Zahlungs- oder
Buchungsfreigabe erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen,
insbesondere ab sieben Tagen vor Tourbeginn. Der Gast erhält in
diesem Fall eine Erinnerung bzw. Aufforderung, die erforderlichen
Zahlungsdaten oder sonstigen Buchungsinformationen fristgerecht zu
hinterlegen.

4.4.
Wird die Zahlungsart oder Zahlungsautorisierung nicht innerhalb der
im Buchungsprozess oder in der E-Mail genannten Frist, beispielsweise
innerhalb von 48 Stunden ab Zahlungsfreigabe, hinterlegt, kann die
Reservierung automatisch verfallen. Der Platz kann danach wieder
freigegeben werden. Auf den automatischen Verfall ist der Gast in der
Reservierungsbestätigung und in der Zahlungsaufforderung klar
hinzuweisen.

4.5.
Ein verbindlicher Vertrag über die Bergsportleistung kommt erst
zustande, wenn der zuständige Bergsportführer die Durchführung
bestätigt und der Gast die im Buchungsprozess vorgesehenen Schritte
abgeschlossen hat. Dies kann je nach technischer Gestaltung durch
Bestätigung des Bergsportführers, Zahlungsautorisierung oder
ausdrückliche Buchungsbestätigung erfolgen.

4.6.
Soweit im Buchungsprozess ein zahlungspflichtiger Vertrag
elektronisch abgeschlossen wird, muss unmittelbar vor Abgabe der
Vertragserklärung klar hervorgehoben werden, mit welchem
Bergsportführer der Vertrag zustande kommt, welche Leistung gebucht
wird, welcher Gesamtpreis gilt und dass eine Zahlungsverpflichtung
gegenüber dem Bergsportführer entsteht. Die Schaltfläche ist
entsprechend eindeutig zu kennzeichnen, z.B. „zahlungspflichtig
beim Bergsportführer buchen“.

4.7.
Wenn der Bergsportführer die Tour wegen Wetter, Verhältnissen,
Sicherheitsbedenken, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl,
Krankheit oder sonstigen sachlichen Gründen absagt, kommt kein
Vertrag zustande bzw. wird ein bereits bestätigter Vertrag nach den
Bedingungen des Bergsportführers rückabgewickelt. Eine bloße
Zahlungsautorisierung wird in diesem Fall nicht eingezogen oder
aufgehoben.

5. Preise, Zahlung und
Rechnung

5.1.
Alle auf der Website angeführten Preise sind dem jeweiligen
Bergsportführer zugeordnet. Soweit nicht anders angegeben, verstehen
sich Preise in Euro und inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer oder
unter Anwendung der jeweils einschlägigen Kleinunternehmerregelung
des Bergsportführers.

5.2.
Zahlungsempfänger ist ausschließlich der jeweilige Bergsportführer
oder ein von diesem eingesetzter Zahlungsdienstleister. Der Verein
nimmt keine Tourenentgelte entgegen und ist nicht Inkassostelle für
den Bergsportführer.

5.3.
Erfolgt die Zahlungsabwicklung technisch über einen
Zahlungsdienstleister, werden Zahlungsdaten ausschließlich durch
diesen Zahlungsdienstleister verarbeitet. Der Verein speichert keine
vollständigen Kreditkartendaten.

5.4.
Eine Zahlungsautorisierung oder Hinterlegung einer Zahlungsart kann
vorgesehen sein. Eine endgültige Belastung erfolgt erst nach den im
Buchungsprozess angegebenen Bedingungen, insbesondere nach
Bestätigung der Durchführung durch den zuständigen Bergsportführer
und frühestens innerhalb der dort genannten Frist vor Tourbeginn.

5.5.
Die Rechnung über die Bergsportleistung wird ausschließlich vom
jeweiligen Bergsportführer ausgestellt. Der Verein stellt keine
Rechnung über Tourenentgelte an den Gast aus.

5.6.
Allfällige Bank-, Karten- oder Zahlungsdienstleistergebühren werden
nur dann an den Gast weitergegeben, wenn dies vor Vertragsabschluss
transparent ausgewiesen und gesetzlich zulässig ist.

6. Storno, Rücktritt und
Nichterscheinen

6.1.
Storno- und Rücktrittsbedingungen für die konkrete
Bergsportleistung richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen
Bergsportführers, die dem Gast vor Vertragsabschluss zugänglich zu
machen sind.

6.2.
Bei Bergsportleistungen, die als Freizeitbetätigung zu einem
bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum erbracht werden, besteht nach den
gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig kein fernabsatzrechtliches
Rücktrittsrecht, wenn für die Vertragserfüllung ein bestimmter
Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist. Der Gast ist vor
Vertragsabschluss über ein Nichtbestehen eines gesetzlichen
Rücktrittsrechts oder über anwendbare Stornobedingungen klar zu
informieren.

6.3.
Davon unberührt bleiben zwingende gesetzliche Rechte des Gastes
sowie individuell vereinbarte Kulanz-, Umbuchungs- oder
Stornomöglichkeiten des jeweiligen Bergsportführers.

6.4.
Erscheint der Gast trotz bestätigter Buchung nicht oder nicht
rechtzeitig am vereinbarten Treffpunkt, können die Bedingungen des
jeweiligen Bergsportführers Kostenfolgen vorsehen.

7. Durchführung, Sicherheit
und Pflichten des Gastes

7.1.
Die Entscheidung über Durchführung, Änderung, Abbruch oder Absage
einer Tour trifft ausschließlich der zuständige Bergsportführer
aufgrund seiner fachlichen Einschätzung, insbesondere unter
Berücksichtigung von Wetter, Lawinenlage, Verhältnissen,
Teilnehmerfähigkeit, Ausrüstung und Sicherheitslage.

7.2.
Der Gast hat alle für die Tour relevanten Angaben wahrheitsgemäß
zu machen, insbesondere zu Kondition, Können, Gesundheit, Erfahrung,
Ausrüstung und besonderen Risiken. Der Gast hat den Anweisungen des
Bergsportführers Folge zu leisten.

7.3.
Der Bergsportführer kann Gäste von der Teilnahme ausschließen oder
die Tour anpassen, wenn nach seiner Einschätzung Sicherheitsgründe,
unzureichende Ausrüstung, unzureichendes Können, gesundheitliche
Bedenken oder sonstige erhebliche Gründe vorliegen. Allfällige
Kostenfolgen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen
Bergsportführers.

8. Haftung des Vereins

8.1.
Der Verein haftet nicht für die Durchführung, Nichterfüllung,
mangelhafte Erfüllung, Absage, Änderung oder Sicherheit der vom
jeweiligen Bergsportführer angebotenen oder erbrachten
Bergsportleistung.

8.2.
Der Verein haftet nicht für Angaben, Bilder, Preise, Termine,
Bedingungen oder Verfügbarkeiten, die vom jeweiligen Bergsportführer
stammen oder diesem zugeordnet sind, soweit den Verein keine eigene
gesetzliche Verantwortlichkeit trifft.

8.3.
Der Verein haftet für eigene Schäden nur nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht
für Personenschäden sowie nicht für vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden.

8.4.
Der Verein übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige
Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder ununterbrochene Nutzbarkeit der
Website. Wartungen, technische Störungen oder Änderungen können zu
vorübergehenden Einschränkungen führen.

9. Keine Pauschalreise, keine
verbundene Reiseleistung durch den Verein

9.1.
Der Verein bietet keine Pauschalreisen an und kombiniert keine
Reiseleistungen zu einem Gesamtpaket im eigenen Namen.

9.2.
Werden auf der Website Unterkünfte, Transfers, Liftkarten,
Ausrüstung, Versicherungen oder sonstige Drittleistungen genannt
oder verlinkt, erfolgt dies nur als allgemeiner Hinweis, sofern nicht
ausdrücklich anders angegeben. Verträge über solche Leistungen
kommen ausschließlich mit dem jeweiligen Drittanbieter zustande.

9.3.
Sollte in einem konkreten Fall eine Kombination mehrerer
Reiseleistungen, eine verbundene Reiseleistung oder eine
Pauschalreise im gesetzlichen Sinn entstehen können, ist dies vor
Veröffentlichung bzw. Buchbarkeit gesondert rechtlich zu prüfen und
entsprechend auszuweisen.

10. Online-Marktplatz- und
Informationspflichten

10.1.
Soweit die Website rechtlich als Online-Marktplatz oder vergleichbare
Plattform einzustufen ist, wird der Gast vor Abgabe einer
verbindlichen Vertragserklärung klar darüber informiert, ob der
Vertrag mit dem jeweiligen Bergsportführer oder mit dem Verein
zustande kommt. Nach dieser Grundstruktur kommt der Vertrag über die
Bergsportleistung ausschließlich mit dem jeweiligen Bergsportführer
zustande.

10.2.
Der Verein macht im Buchungsprozess die wesentlichen Informationen
zugänglich, insbesondere Identität des Bergsportführers,
wesentliche Eigenschaften der Leistung, Termin, Preis,
Zahlungsbedingungen, Stornobedingungen und das Bestehen oder
Nichtbestehen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.

10.3.
Der Verein informiert über die technischen Schritte im
Buchungsprozess, die Speicherung des Vertragstextes, die technischen
Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern und die für
den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen, soweit dies
gesetzlich erforderlich ist.

11. Datenschutz

11.1.
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten nur nach Maßgabe der
Datenschutz-Grundverordnung, des Datenschutzgesetzes und der auf der
Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.

11.2.
Zur Bearbeitung von Anfragen, Reservierungen und Buchungen können
personenbezogene Daten an den jeweils zuständigen Bergsportführer
und an technische Dienstleister, insbesondere Zahlungsdienstleister,
Hosting-Anbieter oder E-Mail-Dienstleister, übermittelt werden,
soweit dies zur Abwicklung erforderlich oder rechtlich zulässig ist.

11.3.
Details zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer
und Kontaktmöglichkeiten ergeben sich aus der gesonderten
Datenschutzerklärung auf der Website.

12. Versicherungen

12.1.
Bergsport ist mit Risiken verbunden. Der Verein empfiehlt Gästen
ausdrücklich, vor Teilnahme geeignete Versicherungen abzuschließen,
insbesondere Unfall-, Bergungs-, Kranken-, Haftpflicht-,
Reiseabbruch- und Stornoversicherung.

12.2.
Der Verein ist nicht Versicherungsvermittler und nicht
Vertragspartner eines allfälligen Versicherungsvertrages.

13. Kommunikation

13.1.
Der Gast stimmt zu, dass die Kommunikation im Zusammenhang mit
Anfragen, Reservierungen und Buchungen per E-Mail oder über die im
Buchungssystem angegebenen Kommunikationsmittel erfolgen kann.

13.2.
Der Gast hat sicherzustellen, dass die angegebene E-Mail-Adresse
erreichbar ist und Nachrichten nicht durch Spamfilter oder technische
Einstellungen blockiert werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
und der Verweisungsnormen, soweit dem keine zwingenden
Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.

14.2.
Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU, im EWR, in
der Schweiz oder in einem Staat, dessen zwingende Verbraucherschutz-
und Zuständigkeitsvorschriften anwendbar sind, gelten die
gesetzlichen Gerichtsstände und zwingenden
Verbraucherschutzbestimmungen.

14.3.
Für Unternehmer wird, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich
zuständige Gericht am Sitz des Vereins vereinbart.

14.4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene gesetzlich zulässige
Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten
kommt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur insoweit, als dadurch
keine zwingenden Verbraucherrechte eingeschränkt werden.

14.5.
Änderungen dieser Bedingungen werden auf der Website veröffentlicht.
Maßgeblich ist jene Fassung, die im Zeitpunkt der jeweiligen
Anfrage, Reservierung oder Buchung abrufbar ist.

Zusätzliche Pflichttexte für den Buchungsprozess

Diese Hinweise sollten nicht nur in den AGB stehen, sondern im
Buchungsprozess sichtbar angezeigt werden.

A. Hinweis unmittelbar bei
Tourdarstellung

Diese Tour wird von [Name des Bergsportführers] als selbständigem
Bergsportführer angeboten und durchgeführt. Vertragspartner,
Leistungserbringer, Rechnungsaussteller und Zahlungsempfänger ist
ausschließlich dieser Bergsportführer. Der Verein Alpincenter
Tiroler Oberland stellt nur die technische Informations- und
Reservierungsplattform zur Verfügung.“

B. Hinweis bei Reservierung
vor Zahlungsfreigabe

Diese Reservierung ist noch keine verbindliche Buchung. Die
Zahlungsfreigabe erfolgt ab sieben Tage vor Tourbeginn. Erfolgt die
Hinterlegung der Zahlungsdaten nicht innerhalb der angegebenen Frist,
verfällt die Reservierung automatisch und der Platz wird wieder
freigegeben.“

C. Hinweis bei
Zahlungsautorisierung

Die Zahlung wird noch nicht endgültig abgebucht. Eine Belastung erfolgt
erst nach Bestätigung der Durchführung durch den zuständigen
Bergsportführer, frühestens [z.B. 24 Stunden] vor Tourbeginn. Bei
Absage durch den Bergsportführer erfolgt keine Belastung bzw. wird
eine bloße Autorisierung aufgehoben.“

D. Button-Beschriftung

Wenn im letzten Schritt eine Zahlungsverpflichtung entsteht, sollte die
Schaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, z.B.:

  • „zahlungspflichtig beim
    Bergsportführer buchen“

  • zahlungspflichtige
    Buchung beim Bergsportführer abschließen“

Nicht verwenden: „Reservieren“, „Weiter“, „Bestellen“, wenn
dadurch bereits eine Zahlungsverpflichtung entsteht.

E. Hinweis zum Nichtbestehen
des Rücktrittsrechts

Für diese Freizeitdienstleistung zu einem bestimmten Termin besteht nach
den gesetzlichen Bestimmungen kein gesetzliches Rücktrittsrecht im
Fernabsatz. Es gelten die vor Vertragsabschluss angezeigten
Stornobedingungen des jeweiligen Bergsportführers.“